Höhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2011)

Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf Mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt.
Pflegestufe Voraussetzung Betrag in Euro
Stufe 1 Pflegeaufwand über 65 Stunden 162,50
Stufe 2 Pflegeaufwand über 95 Stunden 299,60
Stufe 3 Pflegeaufwand über 120 Stunden 466,80
Stufe 4 Pflegeaufwand über 160 Stunden 700,10
Stufe 5 über 180 Stunden und dauernde Bereitschaft 951,--
Stufe 6 über 180 Stunden und unkoordinierbare Betreuung 1.327,90
Stufe 7 über 180 Stunden und Bewegungsunfähigkeit 1.745,10
Alle Angaben ohne Gewähr

Die Tagessätze für Personenbetreuung, 24 Stunden Pflege betragen ab € 55 pro Tag, je nach Aufwand, Pflegestufe, Erwartungen und Wünschen, zuzüglich Sozialversicherung und Fahrtkosten.

Die Agentur berechnet pro Betreuer eine einmalige Vermittlungsprovision.
Die regelmäßigen Weiterbetreuungsangebote werden je nach Wunsch und Absprache individuell gestaltet.

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